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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Mitglied des Schweizerischen Bergführerverbandes arbeite ich nach den vorgegebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer, die vom Gast und vom Bergführer als Vertragsbestandteil übernommen werden.

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Mit der Anmeldung akzeptiert der Gast meine, hier auf dieser Seite aufgeführten AGB’s und zusätzlich die AGB’s des Schweizerischen Bergführerverbands.

 

Sicherheit

Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Gast nimmt das naturgegebene Restrisiko des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Planung und Führung bestehen bleibt. Der Gast muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Tour die Anweisungen des Bergführers zwingend befolgen und ihm allfällige Bedenken sowie physische und/oder psychische Probleme rechtzeitig mitteilen.

 

​Anmeldung       

Eine Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder telefonisch gültig und verbindlich.

 

Anullationskosten bei Abmeldung

Für den Fall der Absage gilt Art. 12 AVB, insbesondere Art. 12.3 AGB betreffend die Pflicht zur Bezahlung der Annullationskosten im Falle einer Absage des Gastes:

  • 60 - 31 Tage vor Beginn der Tour 25% des Honorars

  • 30 - 11 Tage vor Beginn der Tour 50% des Honorars

  • 10 - 0 Tage vor Beginn der Tour 100% des Honorars

 

Programmänderung

Ich nehme mir das Recht hervor, das Programm oder die Tour aus Sicherheitsgründen wie Wetterlage, Schnee und Verhältnisse anzupassen oder abzuändern. Die Mehrkosten die daraus entstehen gehen zu Lasten des Gastes. Falls ich die Tour selber absagen muss, wird dem Gast der volle Betrag zurückerstattet.

 

Führer-Honorar

Pro Tag CHF 700.- + Spesen

Je nach Schwierigkeit der Tour und/oder Teilnehmerzahl kann ich den Preis nach unten oder nach oben anpassen. Das Honorar ist direkt nach der Tour zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt auf Wunsch per Rechnung oder in bar vor Ort.

 

Versicherung

Der Bergführer hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss AVB Art. 5.1.
Der Gast muss eine Kranken-/Unfallversicherung haben, eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen. 
Desweiteren empfehle ich eine Gönnerschaft der Rega.

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Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Chur GR.

 

Zusätzlich gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schweizerischen Bergführerverbands

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